Okkupation von fremdem Besitz: Welche Veränderungen brachte die Einführung des Artikels 634-bis mit sich?

Okkupation von fremdem Besitz: Welche Veränderungen brachte die Einführung des Artikels 634-bis mit sich?

Einführung von Artikel 634-bis des italienischen Strafgesetzbuches: Was sich geändert hat Italien führte mit dem Artikel 634-bis des Strafgesetzbuches im Rahmen des Sicherheitsdekrets 2025 (Gesetz Nr. 80 vom 9. Juni 2025) ein neues Verbrechen ein, um die illegale Besetzung von Wohnimmobilien zu bekämpfen. Dieses Gesetz, das am 12. April 2025 in Kraft trat, bietet strengere Schutzmaßnahmen für Immobilieneigentümer und schnellere Verfahren zur Wiederherstellung ihrer Rechte. Im Folgenden wird detailliert erklärt, welche Änderungen vorgenommen wurden und welche Folgen sie für Eigentümer und Täter haben. Was beinhaltet Artikel 634-bis des Strafgesetzbuches? Artikel 634-bis bestraft die illegale Besetzung oder Zurückhaltung von Wohneigentum sowie Handlungen, die den Eigentümer oder Mieter daran hindern, ihr Eigentum wieder zu betreten. Wesentliche Bestimmungen sind: Strafe für illegale Immobilienbesetzung: - Wer unrechtmäßig eine Wohnung besetzt oder den Eigentümer daran hindert, sie zu betreten, kann mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis sieben Jahren bestraft werden. Die gleiche Strafe gilt für Personen, die sich betrügerisch Immobilien aneignen und an andere weitergeben. Gegenstand der Straftat: - Dies betrifft Wohnimmobilien, die als Wohnraum genutzt werden (z. B. Wohnungen, Häuser). Der Verstoß umfasst sowohl die gewaltsame oder drohende Besetzung des Eigentums als auch den Besitz ohne rechtlichen Titel. Zweck der Norm: - Das Hauptziel dieses Artikels ist es, den Schutz der Eigentümerrechte zu verstärken, den Rückgabeprozess zu beschleunigen und Schäden auszugleichen. Unterschiede zu früheren Regelungen: Vor der Einführung von Artikel 634-bis regelte Artikel 633 des Strafgesetzbuches („Eingriff in Grundstücke oder Gebäude“) Fälle illegaler Immobilienbesetzung. Diese Norm war jedoch allgemeiner und weniger effektiv, da: - Sie sich nicht speziell auf Wohnimmobilien konzentrierte. - Die Verfahren zur Eigentumsrückgabe zivilrechtlich und langwierig waren. - Eigentümer oft jahrelang gegen illegale Nutzer kämpfen mussten. Der neue Artikel 634-bis fokussiert sich auf schnellere Verfahren und härtere Sanktionen, was den Eigentumsschutz erheblich vereinfacht. Neuerungen für Eigentümer: Das Sicherheitsdekret 2025 bietet Immobilienbesitzern neue Schutzinstrumente: Beschleunigte Räumungsverfahren: - Nach Anzeige einer illegalen Besetzung kann die Polizei die Immobilie umgehend inspizieren, wenn Anzeichen für Illegalität bestehen. - Der Richter kann einen sofortigen Räumungsbefehl erlassen, der die Zeit zur Wiedererlangung der Eigentumsrechte erheblich verkürzt. - Verweigert der Täter den Abzug oder leistet Widerstand, kann die Polizei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Zwangsräumung durchführen. Schadensersatz: - Der Eigentümer hat Anspruch auf Schadensersatz für durch illegalen Besitz entstandene Schäden. Der Schaden wird als impliziert angesehen, das heißt, es genügt der Nachweis der Besetzung (gemäß Rechtsprechung, z. B. Urteil des Kassationsgerichts Nr. 12879 vom 14. Mai 2024). - Der Nachweis des Schadens kann durch Vermutungen (Artikel 2727 des Zivilgesetzbuches) erfolgen, was das Verfahren vereinfacht. Pauschalentschädigung: - Kann der Eigentümer die Schadenshöhe nicht genau belegen, kann das Gericht nach billigem Ermessen die Entschädigung festlegen (Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuches). - Der Betrag wird in der Regel auf Basis des Marktwerts der Miete für die Dauer der illegalen Nutzung berechnet. Zum Beispiel kann das Gericht 200 Euro pro Monat der rechtswidrigen Nutzung zusprechen. Entschädigung für immaterielle Schäden: - Der Eigentümer kann Entschädigung für immaterielle Schäden wie psychische Belastung oder Unannehmlichkeiten verlangen, die durch die Verletzung seiner Rechte verursacht wurden. - Liegt eine strafrechtliche Verurteilung vor, ist der Nachweis solcher Schäden leichter, da das Gericht das Vergehen bereits festgestellt hat. Andernfalls muss der Eigentümer Beweise vorlegen, die zeigen, dass der Verstoß als Verbrechen eingestuft werden konnte. Wer kann von den neuen Regeln profitieren? Die neuen Regeln betreffen: - Immobilienbesitzer, deren Wohnungen oder Häuser unrechtmäßig in Besitz genommen wurden. - Rechtmäßige Mieter, denen durch Dritte der Zugang zu ihrer Immobilie verwehrt wird. - Vermieter, die mit Schuldnern konfrontiert sind, die nach Vertragsende die Rückgabe der Immobilie verweigern. Artikel 648-bis des Strafgesetzbuches Der Artikel 648-bis regelt eine völlig andere Art von Straftat, nämlich Geldwäsche. Auch wenn er nicht direkt mit illegaler Immobilienbesetzung zusammenhängt, ist es wichtig, den Kern des Gesetzes zu klären: Wesen des Verbrechens: - Artikel 648-bis bestraft Handlungen zur Legalisierung von Geld, Eigentum oder anderen Wertgegenständen aus kriminellen Tätigkeiten (z. B. Diebstahl, Betrug, Drogenhandel). - Es geht darum, die illegale Herkunft von Vermögenswerten zu verschleiern, um sie legal erscheinen zu lassen. Bestrafung: - Freiheitsstrafe von 4 bis 12 Jahren. - Geldstrafe von 5.000 bis 25.000 Euro. Beispiele für Geldwäsche: - Vermögenssubstitution: Tausch von illegal erworbenem Geld oder Eigentum gegen andere Vermögenswerte. - Vermögensübertragung: Übertragung illegaler Gelder zwischen Personen oder Immobilien und beweglichem Eigentum. - Verschleierung der Herkunft: Jede Handlung, die den Zusammenhang von Vermögenswerten mit einer Straftat verschleiert. Warum ist die neue Norm wichtig? Artikel 634-bis und die damit verbundenen Verfahren behandeln wichtige Themen: - Beschleunigung des Räumungsprozesses: Vermieter müssen nicht mehr jahrelang auf die Rückgabe ihres Eigentums warten. - Erhöhte Strafen: Schwere Sanktionen (bis zu 7 Jahre Haft) sollen potenzielle Täter abschrecken. - Schadensersatz: Die Möglichkeit des Schadensersatzes sowohl für materielle als auch immaterielle Schäden trägt dazu bei, die Rechte der Eigentümer besser zu schützen. Wie funktioniert das in der Praxis? - Der Eigentümer entdeckt eine illegale Besetzung: Zum Beispiel wird die Wohnung unbefugt genutzt oder der Mieter weigert sich, nach Ablauf des Mietvertrags auszuziehen. - Antragstellung: Der Eigentümer meldet dies der Polizei oder Staatsanwaltschaft und legt einen Nachweis über sein Eigentumsrecht vor (z. B. Kaufvertrag, Registerauszug). - Maßnahmen der Behörden: Die Polizei prüft den Fall und kann bei festgestellter Illegalität die sofortige Räumung anordnen. - Versuch: Der Eigentümer kann Entschädigung durch Beweise oder Vermutungen beanspruchen. - Das Gericht legt die Entschädigung fest, einschließlich immaterieller Schäden. Abschluss Artikel 634-bis des italienischen Strafgesetzbuches, der 2025 eingeführt wurde, stärkte erheblich den Schutz der Rechte von Immobilienbesitzern. Die illegale Besetzung einer Wohnung wird nun mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet. Beschleunigte Räumungsverfahren und die Entschädigungsmöglichkeit machen diese Norm zu einem wichtigen Mittel zum Schutz von Privateigentum. Artikel 648-bis, der sich mit Geldwäsche befasst, behandelt eine ganz andere Art von Straftat im Zusammenhang mit der Legalisierung von Verbrechenserträgen.

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