Neuanschluss des Gaszählers
Gaszähler-Wiederanschluss: Unteranschluss und Abschaltung aufgrund von Zahlungsrückständen
Beim Einzug in eine neue Wohnung steht die Wiederherstellung der Gasversorgung ganz oben auf der To-Do-Liste. Falls der Vormieter offiziell gekündigt wurde und der Zähler standardmäßig abgeschaltet ist, muss ein Unteranschluss (ein neuer Vertrag für den bestehenden Anschluss) beantragt werden. Dieser Vorgang kostet in der Regel etwa 50 Euro und dauert ungefähr 10–12 Werktage.
Wurde das Gas wegen unbezahlter Rechnungen des Vormieters abgestellt, sind die Schritte anders. In einem solchen Fall müssen Sie sich zuerst an den Versorger wenden, der die Abschaltung vorgenommen hat. Wenn die Schulden bei Ihnen liegen, müssen diese vollständig beglichen werden. Sind Sie ein neuer Mieter ohne Verbindung zum vorherigen Vertrag, können Sie einen Unteranschluss beantragen oder den Kontoinhaber ändern, indem Sie bestätigen, dass Sie nicht für die Schulden verantwortlich sind und entsprechende Dokumente vorlegen, die Ihr Nutzungsrecht an der Immobilie belegen. In diesem Fall sind Sie nicht dazu verpflichtet, die Schulden von jemand anderem zu begleichen.
Wie Sie die Gasversorgung nach einer Unterbrechung wiederherstellen können
Um wieder Gas nutzen zu können, müssen Sie die Ursache für die Unterbrechung beheben. Normalerweise wird die Versorgung aus den folgenden Gründen unterbrochen:
- ausstehende Rechnungen;
- festgestellte Sicherheitsverstöße oder Geräteausfälle;
- Kündigung des Vertrags durch den Vormieter.
Nach Beseitigung der Ursache müssen Sie sich an den Gasversorger wenden, der den Antrag an den örtlichen Netzbetreiber weiterleitet, der einen Techniker für den eigentlichen Anschluss schickt.
Abschaltung wegen Nichtzahlung
Sollte die Gasversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen unterbrochen worden sein, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- Alle rückständigen Rechnungsbeträge inklusive Mahngebühren und Abschaltkosten vollständig begleichen.
- Dem Lieferanten eine Zahlungsbestätigung über Ihr persönliches Konto, die App, per E-Mail oder auf anderem vorgesehenen Weg übermitteln.
- Nach Eingang des Antrags ist der Betreiber verpflichtet, die Gasversorgung innerhalb von zwei Werktagen wiederherzustellen.
Bei einem modernen elektronischen Zähler kann der Anschluss aus der Ferne erfolgen, was den Prozess erheblich beschleunigt.
Unterbrechung aus Sicherheitsgründen
Sollte die Gasversorgung aufgrund eines Lecks oder anderer Gefahren unterbrochen worden sein, müssen Sie:
- einen autorisierten Fachmann mit der Behebung des Problems beauftragen.
- Dokumente beschaffen, die die einwandfreie Funktionsweise und Dichtheit des Systems bestätigen.
- Diese Dokumente dem Versorger vorlegen, um die Wiederherstellung des Anschlusses zu veranlassen.
Umzug in eine neue Wohnung und Untermiete
Falls die Wohnung ans Gasnetz angeschlossen ist, aber aufgrund der Kündigung des Mietvertrags des Vormieters kein Gas geliefert wird, müssen Sie einen neuen Vertrag mit dem gewählten Versorger abschließen. Dies wird als Subentro bezeichnet.
Fristen für die Wiederherstellung
Die Fristen werden von der italienischen Energieregulierungsbehörde ARERA festgelegt.
Nach einer Unterbrechung aufgrund von Schulden oder Sicherheitsgründen
Die Gasversorgung muss innerhalb von maximal zwei Werktagen wiederhergestellt werden, nachdem der Versorger die erforderlichen Unterlagen erhalten hat. Bei einem elektronischen Zähler ist eine schnelle Wiederherstellung möglich.
Bei der Anmeldung eines Unteranschlusses
Die maximale Bearbeitungszeit beträgt 12 Werktage:
- Der Anbieter benötigt bis zu 2 Werktage für die Bearbeitung des Antrags;
- Der Netzbetreiber benötigt bis zu 10 Werktage für die Einrichtung des Anschlusses.
Entschädigung bei Verzögerungen
Sollte die festgelegte Frist nicht eingehalten werden, erhält der Verbraucher automatisch eine Entschädigung:
- 35 Euro – bei einer Verzögerung bis zum Doppelten der Standardfrist;
- 70 Euro – bei einer Verzögerung bis zum Dreifachen der Standardfrist;
- 105 Euro – bei einer Verzögerung über das Dreifache des Standardwerts hinaus.
Diese Entschädigung wird als Rabatt auf der Gasrechnung gutgeschrieben.
Kosten der Wiederherstellung
Die Gesamtkosten belaufen sich normalerweise auf 50 bis 100 Euro oder mehr, ohne etwaige Schulden. Alle Kosten sind in der ersten Rechnung nach dem Anschluss enthalten.
Bei einer Abschaltung aufgrund von Schulden
Die Kosten umfassen:
- eine feste Zahlung an den Netzbetreiber – 27,61 Euro;
- für den Fernanschluss über einen elektronischen Zähler – 13,80 Euro;
- Verwaltungskosten des Anbieters – üblicherweise 20 bis 40 Euro.
Bei einer Unteranmeldung
Sind üblicherweise zu zahlen:
- 30 Euro an den Netzbetreiber;
- 23 Euro im regulierten Markt oder 20 bis 45 Euro im freien Marktsegment;
- Stempelsteuer von 16 Euro (falls erforderlich).
Überprüfung der Anlagensicherheit
Wenn die Abschaltung aufgrund eines Lecks oder längerer Systemausfälle erfolgte, muss der Betreiber die Sicherheitsdokumentation überprüfen. Die Kosten für eine solche Überprüfung variieren je nach Geräteleistung zwischen 47 und 70 Euro.
Benötigte Dokumente
Für die Anmeldung eines Unteranschlusses
Erforderlich sind:
- Personalausweis oder ein anderes Identifikationsdokument;
- Steuernummer (Codice Fiscale);
- PDR-Code (14-stellige Identifikation des Gasanschlusspunktes);
- Kontaktdaten und Bankverbindung für automatische Zahlungen (falls nötig);
- Dokumente, die den Besitz oder die Miete einer Wohnung bestätigen.
Für die Wiederherstellung nach einer Unterbrechung aufgrund von Schulden
Erforderlich sind:
- Zahlungsbestätigung der ausstehenden Beträge;
- Kundennummer oder PDR-Code;
- ausgefülltes Zahlungsbenachrichtigungsformular des Lieferanten.
Zur Bestätigung der Systemsicherheit
Bei einer Abschaltung aufgrund eines Unfalls oder längerer Ausfallzeiten sind zusätzlich folgende Dokumente erforderlich:
- Formular H/40, ausgefüllt vom Verbraucher;
- Formular I/40, ausgefüllt und von einem zertifizierten Fachmann unterzeichnet, das die Funktionsfähigkeit und Dichtheit der Gasanlage bestätigt.







