So registrieren Sie sich für Leistungen des Versorgungssystems, ohne eine Anmeldung an Ihrem Wohnsitz vornehmen zu müssen.

So registrieren Sie sich für Leistungen des Versorgungssystems, ohne eine Anmeldung an Ihrem Wohnsitz vornehmen zu müssen.

Wie kann ich Versorgungsleistungen organisieren, ohne mich am Wohnort anzumelden?

Gemäß italienischem Gesetz können Versorgungsleistungen in Ihrem Namen angemeldet werden, ohne dass eine Registrierung an Ihrem Wohnsitz erforderlich ist. Seit 2017 gibt es in Italien ein neues Tarifsystem für Versorgungsunternehmen, das die Unterschiede bei den Strom- und Gaskosten für registrierte und nicht registrierte Einwohner beseitigt. Es bestehen jedoch Unterschiede bei der Anwendung der Systemgebühren für Einwohner und Nicht-Einwohner.

Was sind die Unterschiede in der Abrechnung für Einwohner und Nicht-Einwohner?

Laut der Energie- und Umweltregulierungsbehörde (ARERA) können Versorgungsleistungen einem Kunden für Folgendes in Rechnung gestellt werden:

  • Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um den Hauptwohnsitz handelt oder nicht.
  • Anbauten oder Wirtschaftsräume (Keller, Garagen, Ateliers).
  • Private Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Immobilien, die auf Ihren Namen registriert sind, aber nicht als Wohnsitz aufgeführt sind (z. B. ein Ferienhaus oder ein Haus in den Bergen), gelten als nicht ansässiger Wohnraum und die Nebenkosten für solche Immobilien werden unterschiedlich berechnet, was zu unterschiedlichen Endkosten führt.

Diese Unterschiede basieren auf der Wohnsitzregistrierung des Inhabers des Dienstleistungsvertrags und sind wichtig für die Anrechnung bestimmter Gebühren auf der Rechnung. Der Unterschied betrifft einen Teil der Stromkosten, einschließlich Transport, Zählerverwaltung und insbesondere Netzgebühren und Steuern.

Kosten für Nebenkosten für Nicht-Einwohner

Bis 2016 richtete sich der Tarif nach der vertraglich vereinbarten Kapazität, aufgeteilt in Einwohner und Nicht-Einwohner. Seit 2017 gilt ein Pauschaltarif, der die Progressivität des Verbrauchssystems beseitigt und keinen Unterschied zwischen Einwohnern und Nicht-Einwohnern macht. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Systemgebühren:

  • Für Einwohner: Die Systemgebühren werden auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs berechnet.
  • Für Nicht-Einwohner: Die Gebühren setzen sich aus einem festen Teil und einem verbrauchsabhängigen Teil zusammen.

Der Anstieg der Abrechnungskosten betrifft hauptsächlich verbrauchsschwache Nicht-Einwohner, darunter Zweitwohnungs- und Ferienhausbesitzer. Der Anteil des Fixanteils am Gesamtrechnungsbetrag für Einwohner hat sich erhöht und beträgt nun 15 %.

Bei Gasrechnungen basieren die Tarifunterschiede nur auf der Klimazone, in der sich die Immobilie befindet, ohne Rücksicht auf den Aufenthaltsstatus.

So organisieren Sie Nebenkosten ohne Registrierung oder Mietvertrag

Es kann schwierig sein, Versorgungsleistungen ohne Registrierung eines Wohnsitzes oder eines formellen Mietvertrags auf Ihren Namen zu organisieren. Wenn die Dienste bereits aktiviert wurden, können Sie versuchen, das Standardverfahren zum Eigentümerwechsel oder zur Aktivierung von Diensten durchzuführen.

Wenn Sie Eigentümer der Immobilie sind oder das Recht haben, sie zu nutzen, wird es kein Problem sein, die Versorgungsleistungen auf Ihren Namen zu übertragen. Bei einer neuen Mietwohnung hängt die Freischaltung der Dienste vom Zustand der Zähler und der bisherigen Nutzung des Hauses ab.

Im Falle eines Wohnsitzes ohne Belege kann der Anbieter die Übertragung oder Anbindung von Leistungen verweigern.

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