Steuererleichterung für die Registrierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU): Was es ist und wie es funktioniert

Auf der Website des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy wurden Anleitungen zur Inanspruchnahme der Steuererleichterung für die Eintragung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht, insbesondere zur Rückerstattung der Beratungskosten, die im Jahr 2024 für die Eintragung an regulierten Märkten anfallen. Der Antrag kann bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Erfahren wir, worum es geht.
Was ist die Steuererleichterung für KMU-Registrierungen?
Die Steuererleichterung soll kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, die sich für den Eintritt in den regulierten Markt oder in multilaterale Handelssysteme eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums entscheiden. Sie wurde durch das Haushaltsgesetz für 2018 (Artikel 1, Absätze 89-92 des Gesetzes Nr. 205/2017) eingeführt und wird durch ein Dekret vom 23. April 2018 des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geregelt, das das Verfahren und die Kriterien für die Gewährung dieses Darlehens festlegte.
Wie funktioniert es
Gemäß dem Haushaltsgesetz 2023 können KMU, die das Registrierungsverfahren an einem geregelten Markt oder den multilateralen Handelssystemen der EU oder des EWR einleiten und zur Registrierung zugelassen sind, eine Steuererleichterung in Höhe von 50 % der angefallenen Beratungskosten, jedoch maximal 500.000 Euro, beantragen.
Darüber hinaus wurde die Gültigkeit der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024 durch das sogenannte „Verlängerungsdekret“, übersetzt in Gesetz Nr. 18 vom 23. Februar 2024, verlängert (einschließlich der bis zu diesem Datum angefallenen Beratungskosten für die Registrierung 2024). Unternehmen können daher eine Steuererleichterung von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € in Anspruch nehmen. Das Darlehen kann für folgende Arten von Beratungsleistungen bereitgestellt werden:
- Dienstleistungen, die darauf abzielen, den Prozess der Registrierung zu starten und sich darauf vorzubereiten, wie z. B. die Implementierung und Einrichtung eines Managementkontrollsystems, Unterstützung bei der Entwicklung eines Geschäftsplans, Unterstützung in allen Phasen der Vorbereitung der Registrierung im Zielmarkt.
- Dienstleistungen, die im Stadium der Zulassung zur Registrierung erbracht werden und dazu dienen, die Einhaltung der Anforderungen für die Registrierung und den anschließenden Verbleib des Unternehmens auf dem Markt zu bestätigen.
- Dienstleistungen, die für die Platzierung von Aktien bei Anlegern erforderlich sind.
- Beratung bei der Überarbeitung von Jahresabschlüssen und Erstellung von Berichten, einschließlich Financial Due Diligence.
- Hilfe bei der Erstellung von Registrierungsunterlagen und Prospekten oder Dokumenten zur Platzierung bei qualifizierten Anlegern.
- Beratung zu rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Fragen im Zusammenhang mit dem Registrierungsverfahren, einschließlich der Analyse von Informationsunterlagen, der rechtlichen und steuerlichen Due Diligence sowie zu Fragen der Corporate Governance.
- Kommunikationsdienste, die dem Unternehmen maximale Sichtbarkeit verschaffen, wie Pressemitteilungen, Interviews, Veranstaltungen und Präsentationen vor der Finanzwelt.
So bewerben Sie sich
Anträge können vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 für im Jahr 2024 abgeschlossene Listings (für bis zum 31. Dezember 2024 angefallene Beratungskosten) gestellt werden. Bewerbungen werden an die E-Mail-Adresse dgind.div05@pec.mimit.gov.it gesendet.







