Steuererleichterung für die Aufzeichnung von MPS

Steuererleichterung für die Aufzeichnung von MPS

Steuererstattung für die Registrierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): Was es ist und wie es funktioniert

Auf der Webseite des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy wurden Anweisungen zur Beantragung der Steuererstattung für die Registrierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) veröffentlicht, insbesondere zur Erstattung der Kosten für Beratungsleistungen, die im Jahr 2024 für die Registrierung an regulierten Märkten anfallen. Der Antrag kann bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Lassen Sie uns herausfinden, worum es geht.

Was ist die Steuererstattung für KMU-Registrierungen?

Die Steuererstattung soll kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, die sich für die Registrierung am regulierten Markt oder in multilateralen Handelssystemen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums entscheiden. Sie wurde durch das Haushaltsgesetz für 2018 (Artikel 1, Absätze 89-92 des Gesetzes Nr. 205/2017) eingeführt und wird durch ein Dekret vom 23. April 2018 des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geregelt, das das Verfahren und die Kriterien für die Gewährung dieser Erstattung festlegte.

Wie funktioniert es?

Gemäß dem Haushaltsgesetz 2023 können KMU, die den Registrierungsprozess an einem regulierten Markt oder den multilateralen Handelssystemen der EU oder des EWR einleiten und zur Registrierung zugelassen sind, eine Steuererstattung in Höhe von 50 % der angefallenen Beratungskosten, jedoch maximal 500.000 Euro, beantragen.

Darüber hinaus wurde durch das sogenannte „Verlängerungsdekret“, übersetzt in Gesetz Nr. 18 vom 23. Februar 2024, die Gültigkeit der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2024 verlängert (einschließlich der bis zu diesem Datum angefallenen Beratungskosten für die Registrierung 2024). Daher können Unternehmen eine Steuererstattung von 50 % bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 € erhalten. Die Erstattung kann für verschiedene Arten von Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden:

  • Dienstleistungen zur Initiierung und Vorbereitung des Registrierungsprozesses, wie die Implementierung und Einrichtung eines Managementkontrollsystems, Unterstützung bei der Erstellung eines Geschäftsplans, Unterstützung in allen Phasen der Vorbereitung der Registrierung im Zielmarkt.
  • Dienstleistungen für die Zulassung zur Registrierung, um die Einhaltung der Registrierungsanforderungen zu bestätigen und den Verbleib des Unternehmens auf dem Markt sicherzustellen.
  • Dienstleistungen für die Platzierung von Aktien bei Investoren.
  • Beratung bei der Überprüfung von Jahresabschlüssen und Berichterstattung, einschließlich Financial Due Diligence.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Registrierungsunterlagen und Prospekten oder Platzierungsunterlagen für qualifizierte Investoren.
  • Beratung zu rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Fragen im Zusammenhang mit dem Registrierungsprozess, einschließlich der Analyse von Informationsunterlagen, rechtlicher und steuerlicher Due Diligence sowie Fragen zur Unternehmensführung.
  • Kommunikationsdienste, um dem Unternehmen maximale Sichtbarkeit zu verschaffen, wie Pressemitteilungen, Interviews, Veranstaltungen und Präsentationen vor der Finanzwelt.

Antragstellung

Anträge für im Jahr 2024 abgeschlossene Registrierungen (für bis zum 31. Dezember 2024 angefallene Beratungskosten) können vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Bewerbungen sind an die E-Mail-Adresse dgind.div05@pec.mimit.gov.it zu senden.

Nachricht